Spätestens seit Ausbruch des Coronavirus nimmt Hygiene einen hohen Stellenwert in unserer aller Alltag ein – das verhält sich selbstverständlich auch bei unserer Feuerwehr so.
Manche Einsätze, besonders jene, bei denen Kameraden mit bestimmten Schad- und Gefahrstoffen zu tun haben, erfordern seit jeher aber ganz besondere, noch weit über ein normales Schutzmaß hinausgehende, Maßnahmen.
Diesen Umstand nutzten unser langjähriger Atemschutzwart Josef Gasch sowie die Bezirksreferenten Wolfgang Jarmer und Markus Schwarz-Bell, um im Zuge der gestern abgehaltenen Wochenübung den Aufbau des sogenannten Dekontaminationsplatzes detailliert vorzustellen bzw. durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein bei gewissen Gefahrstoff-Einsätzen eigens einzurichtendes Areal, das in mehrere Abschnitte unterteilt wird, in denen einerseits die Ausrüstung und andererseits Mitglieder selbst umfassend gereinigt bzw. „entgiftet“ werden sollen.
Besprochen wurden außerdem auch andere essenzielle Grundlagen zu den verschiedenen Gefahrstoffen, die sich je nach Art in die Kategorien A (atomar), B (biologisch) und C (chemisch) gliedern sowie diverse Spezifika, die es bei derartigen Einsatzszenarien zu beachten gilt.
Pro Jahr gibt es rund 350 Schadstoff-Einsätze im Burgenland. Unserer Wehr wird als einer von lediglich zwei Landes-Schadstoff-Stützpunkten (nähere Infos zum Schadstoffdienst im Burgenland unter: https://www.lfv-bgld.at/…/sonderd…/schadstoffdienst.html) regelmäßig die Aufgabe zuteil, betroffenen Ortsfeuerwehren bei bestimmten Gefahrgut-Herausforderungen unter die Arme zu greifen bzw. wichtige Vorgänge wie z.B. Dekontamination, das Durchführen von Messungen, aber auch Notentleerungen sowie Umpump- und Abdichtarbeiten zu übernehmen.
Umfassendes Know-How und regelmäßige Schulungen mit Praxisbezug sind unabdingbar – die gestrige, mehr als zwei Stunden dauernde Übung, der u.a. auch unser Kommandant interessiert beiwohnte, trug jedenfalls dazu bei, dass unsere Kameradinnen und Kameraden die, durch die Stützpunktfunktion unserer Feuerwehr bedingte, besondere Verantwortung im Ernstfall fachgerecht wahrnehmen können.
Im Anschluss wurde das ausgerufene Übungsziel „Aufbau eines Dekoplatzes“ unter Einhaltung der aus dem Strahlenschutz bekannten 3A-Regel „Abstand“, „Abschirmung“, „Aufenthaltsdauer“ nachbesprochen. Und um wiederum mit einer Parallele zur derzeitigen Virussituation abzuschließen: Die Grundsätze ebendieser 3A-Regel sind nunmehr, in etwas adaptierter Form, auch als Schutzmaßnahmen (Abstand = Baby-Elefant o.Ä., Aufenthaltsdauer = besondere Vorsicht bei anderen Personen im selben Raum; Abschirmen = MNS) zur Bekämpfung des Coronavirus weithin bekannt.
+2